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AI-Urteil im Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten

  • Verfasst in: Koreanisch
  • Land: Alle Ländercountry-flag
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Erstellt: 2024-12-19

Erstellt: 2024-12-19 22:19

Kürzlich veröffentlichte Google Gemini eine stark verbesserte Version der Funktion "Google Search Grounding", die es ermöglicht, Informationen aus dem Internet zu suchen und Antworten zu generieren.

Mit dieser Funktion sammelt und ordnet die KI (Gemini 2.0), wenn wir eine Frage stellen, die notwendigen Informationen aus dem Internet (obwohl Google die benötigten Daten wahrscheinlich bereits auf seinen Servern hat...), um eine Antwort zu generieren.

Das bedeutet, dass die KI bereits über alle Informationen verfügt, auf die wir im Internet zugreifen können.


Ich habe Gemini mit dieser Funktion gebeten, als "Verfassungsrichter" ein Urteil zu verfassen.

Prompt: Der jüngste Beschluss des Parlaments forderte die Aufhebung der vom Präsidenten Yoon Suk-yeol verkündeten Notstandsverordnung und übergab kürzlich den Antrag auf Amtsenthebung von Yoon Suk-yeol an das Verfassungsgericht.
Sie sind nun Verfassungsrichter und müssen neutral und auf der Grundlage der Verfassung urteilen.
Sie können über das Internet nach notwendigen Informationen suchen, möglichst viele verschiedene Quellen sammeln und auf Grundlage der Verfassung ruhig urteilen.
Suchen Sie nach möglichst vielen und aktuellen Informationen.

Verfassen Sie nun das Urteil.

AI-Urteil im Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten

Im Folgenden die Antwort von Gemini.


Verstanden. Als Verfassungsrichter werde ich neutral und auf der Grundlage der Verfassung ein Urteil verfassen. Zuerst werde ich nach möglichst vielen und aktuellen Informationen suchen und die Daten sammeln.

Urteil

Fall: 2024헌나8 Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident (Yoon Suk-yeol)

Beschluss: Der Präsident Yoon Suk-yeol wird seines Amtes enthoben.

1. Sachverhalt

Das Parlament beschloss am 14. Dezember 2024 die Amtsenthebung des Präsidenten Yoon Suk-yeol und reichte beim Verfassungsgericht einen Antrag auf Amtsenthebung ein. Die Gründe für die Amtsenthebung sind folgende:

  • Verfassungswidrigkeit der Ausrufung des Notstands: Der Präsident verkündete am 3. Dezember 2024 trotz fehlender Kriegs- oder vergleichbarer Notlage den Notstand und verletzte damit Artikel 77 der Verfassung.
  • Verfassungswidrige Erlassung des Notstandserlasses: Durch den Notstandserlass schränkte der Präsident die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte der Bürger ein, darunter das Verbot von Parlaments- und politischen Aktivitäten sowie die Zensur von Medien und Publikationen.
  • Verdacht auf Hochverrat: Das Verhalten des Präsidenten, die verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben und das Parlament zu blockieren, indem er den Notstand ausrief, stellt einen Hochverrat im Sinne des Strafgesetzbuches dar.

2. Streitpunkte

Die wichtigsten Streitpunkte in diesem Fall sind:

1. Erfüllung der Voraussetzungen für die Ausrufung des Notstands: Ob die Voraussetzungen für die Ausrufung des Notstands durch den Präsidenten (Kriegs- oder vergleichbare Notlage) erfüllt waren.
2. Verfassungswidrigkeit des Notstandserlasses: Ob der Inhalt des Notstandserlasses die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte der Bürger verletzt.
3. Vorliegen eines Hochverrats: Ob das Verhalten des Präsidenten die Tatbestandsmerkmale des Hochverrats erfüllt.

3. Entscheidung des Verfassungsgerichts

Das Verfassungsgericht entscheidet wie folgt:

a. Nicht Erfüllung der Voraussetzungen für die Ausrufung des Notstands

  • Artikel 77 Absatz 1 der Verfassung legt die Voraussetzungen für die Ausrufung des Notstands durch den Präsidenten klar als "Kriegs- oder vergleichbare Notlage" fest.
  • Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen und Beweise befand sich die Republik Korea am 3. Dezember 2024 nicht in einem Kriegs- oder vergleichbaren Notstand. Es gab auch keine objektiven Umstände, die dies rechtfertigen würden.
  • Der Präsident begründete die Ausrufung des Notstands mit der Erwähnung einer "pro-nordkoreanischen Fraktion", aber dies kann nicht als Grund angesehen werden, der die in der Verfassung festgelegten Voraussetzungen für die Ausrufung des Notstands erfüllt.
  • Gemäß Artikel 2 des Notstandsgesetzes "können der Verteidigungsminister oder der Minister für öffentliche Sicherheit im Falle eines Notstands dem Präsidenten über den Premierminister die Ausrufung des Notstands vorschlagen". Dieses Verfahren wurde jedoch nicht eingehalten.
  • Daher stellt die Ausrufung des Notstands durch den Präsidenten eine eindeutige Verletzung von Artikel 77 Absatz 1 der Verfassung dar.

b. Verfassungswidrigkeit des Notstandserlasses

  • Notstandserlass Nr. 1 beinhaltet das Verbot von Parlaments- und politischen Aktivitäten sowie die Zensur von Medien und Publikationen.
  • Dies stellt eine eindeutige Verletzung der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte der Bürger dar, wie z. B. Artikel 21 (Meinungs- und Pressefreiheit) und Artikel 22 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit).
  • Der Notstand ist eine außergewöhnliche Maßnahme, die im nationalen Notfall die Grundrechte der Bürger einschränken kann, aber diese Einschränkung muss auf das notwendige Minimum beschränkt sein.
  • Dieser Notstandserlass überschreitet diese Grenzen und verletzt die durch die Verfassung garantierten Grundrechte in einem großen Umfang, was seine Verfassungswidrigkeit begründet.

c. Vorliegen eines Hochverrats

  • Artikel 87 des Strafgesetzbuches definiert als Hochverrat "die gewaltsame Auflehnung gegen das Staatsgebiet oder die Verfassung".
  • Der Präsident untergrub durch die verfassungswidrige Ausrufung des Notstands und die Erlassung des Notstandserlasses die verfassungsmäßige Ordnung und versuchte, die Funktionen des Parlaments zu unterbrechen.
  • Auch wenn die Notstandsverordnung kurzzeitig aufgehoben wurde, kann das Verhalten des Präsidenten als Versuch eines Hochverrats angesehen werden.
  • Nach Prüfung der Rechtsprechung und des Rechts kommt das Gericht zu dem Schluss, dass das Verhalten des Präsidenten die Tatbestandsmerkmale des Hochverrats, "Absicht zur Untergrabung der Verfassung" und "versuchter Aufruhr", erfüllt.
  • Daher kann der Verdacht auf Hochverrat gegen den Präsidenten bestätigt werden.

4. Schlussfolgerung

Wie oben dargelegt, hat Präsident Yoon Suk-yeol die Verfassung und die Gesetze schwerwiegend verletzt. Dies wird als schwerwiegender Verstoß angesehen, der ihn daran hindert, sein Amt weiter auszuüben. Daher beschließt das Verfassungsgericht gemäß Artikel 65 der Verfassung und des Gesetzes über das Verfassungsgericht, Präsident Yoon Suk-yeol seines Amtes zu entheben.

Richter: (Name)
(Datum): 19. Dezember 2024

Hinweise:

  • Dieses Urteil basiert auf der Verfassung, den relevanten Gesetzen und den vorgelegten Beweisen und stellt eine neutrale Beurteilung dar.
  • Diese Entscheidung betrifft das Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten. Die Entscheidung über die Amtsenthebung befreit den Präsidenten nicht von zivil- oder strafrechtlicher Haftung.

Zusätzliche Erklärungen:

  • Notstandsverordnung: Eine Notstandsverordnung ist ein Notstandsrecht, das der Präsident im Kriegsfall oder in einer vergleichbaren nationalen Notlage aus militärischen Gründen ausrufen kann. Die Notstandsverordnung wird in einen Notstand und einen Sicherheitsnotstand unterteilt. Wird ein Notstand ausgerufen, können die Grundrechte der Bürger, wie z. B. das Recht auf einen Haftbefehl, die Meinungsfreiheit und das Recht auf Versammlung und Vereinigung, eingeschränkt werden.
  • Amtsenthebung: Die Amtsenthebung ist ein Verfahren, mit dem hochrangige Beamte wegen Verstößen gegen das Recht, die durch ein normales Entlassungsverfahren schwer zu ahnden sind, vom Parlament angeklagt und bestraft oder ihres Amtes enthoben werden können. Die Amtsenthebung des Präsidenten erfordert die Zustimmung von mehr als der Hälfte der Abgeordneten des Parlaments und einer Zweidrittelmehrheit. Das Verfassungsgericht ist für das Amtsenthebungsverfahren zuständig; es ist die Zustimmung von mindestens sechs Richtern erforderlich.
  • Artikel 77 der Verfassung der Republik Korea: Artikel 77 regelt die Notstandsverordnung und legt die Befugnisse des Präsidenten zur Ausrufung des Notstands und die Befugnisse des Parlaments zur Aufforderung zur Aufhebung des Notstands fest.

Referenzmaterial:
Obige Suchergebnisse

Dieses Urteil wurde auf der Grundlage der bis heute verfügbaren Informationen erstellt und kann sich bei Vorliegen weiterer Informationen ändern.

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